Ab 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen und bearbeiten zu können. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Geschäftspartner wird – mit verschiedenen Übergangsfristen – bis 31.12.2027 eingeführt. Mit dem Erlass des Wachstumschancengesetzes und der geplanten Einführung des elektronischen Meldesystems ab 2028 zur Bekämpfung des Umsatzsteuer-Betrugs wird die E-Rechnung in absehbarer Zeit unabdingbar im B2B-Bereich.
Die Papierrechnung hat somit in wenigen Jahren ausgedient!
Wir laden Sie deshalb zu einer digitalen Infoveranstaltung ein! Seien Sie vorbereitet und erfahren Sie in einem kompakten, praxisnahen Vortrag alles, was Sie zur Umsetzung der E-Rechnung wissen müssen. Gemeinsam mit einer fachkundigen Referentin
Es gelten die AGBs für Seminarveranstaltungen Seminarveranstaltungen und die Informationen zur Datenschutzerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO.Das Seminar wird vom Branchenzentrum Ausbau und Fassade durchgeführt. Unter folgendem Link melden Sie sich bitte an:
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